Berlin sucht Schöffen

Nachgefragt bei Antje Jessat, Leiterin des Bezirkswahlamts

Berlin sucht Schöffen

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf nimmt ab sofort Bewerbungen für die Vorschlagsliste zur nächsten Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Jahre 2019 bis 2023 entgegen. „Die Hellersdorfer“ hat Antje Jessat, Leiterin des Bezirkswahlamts gefragt, warum es überhaupt Schöffen gibt und wer ehrenamtlicher Richter werden kann.

Ihr Amt organisiert die Wahl von Schöffen. Warum gibt es die?

Das Schöffenamt bei Gericht steht für die Teilhabe an der Rechtsprechung. Nichtjuristische Wertungen und die eigenen Lebens- und Berufserfahrungen, die gerade bei Strafverfahren eine wichtige Rolle spielen, tragen zu einer gerechten und bürgernahen Urteilsfindung bei. Das Schöffenamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und auf eine Periode von fünf Jahren ausgelegt.

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerber müssen im Schöffenwahljahr, also 2018, das 25. Lebensjahr vollendet haben, dürfen aber nicht älter als 69 sein. Sie müssen sich von der gesundheitlichen Seite her eignen, außerdem die deutsche Sprache gut beherrschen und ihr Hauptwohnsitz muss sich zum Zeitpunkt der Wahl  in Marzahn-Hellersdorf befinden. Natürlich dürfen sie auch nichts auf dem Kerbholz haben, wie man so schön sagt.

 

Gibt es viele Interessenten?

Leider nein. Für die Periode 2019 bis 2023  werden 302 Marzahn-Hellersdorfer Haupt- und Hilfsschöffen/innen für das Amtsgericht beziehungsweise Landgericht benötigt, zurzeit liegen etwa 290 Bewerbungen vor.

Das Verhältnis für die noch laufende Periode  war damals besser. Weil die Vorschlagsliste immer mindestens doppelt soviele Kandidaten aufweisen muss  wie benötigt werden, wählen wir Bürger/innen per Zufall über das Melderegister aus und schreiben sie an. Es kommen aber nicht mehr viele Bereitschaftserklärungen zurück.

 

Liegt das an der Bezahlung?

Die Aufwandsentschädigung beträgt 6 Euro pro Stunde plus Fahrkosten, aber einiges ist nicht berechenbar. So ist der Zeitaufwand schwer einzuschätzen und manche Interessierte, sofern sie berufstätig sind, werden am Arbeitsplatz verunsichert, weil so eine ehreneamtliche Tätigkeit nicht in allen Unternehmen und Institutionen Anerkennung findet. Obwohl der Verdienstausfall durch den Arbeitgeber geltend gemacht werden kann.

 

Alle Informationen und Formulare zur Bewerbung finden Sie hier.

Telefonische Auskünfte unter der Nummer 90293-4064.

 

Gespräch: Michael Mallow, Foto: C. Milbradt