Biesdorfs grünes Juwel entdecken

Führung durch den Schlosspark am 12. Juni um 13 Uhr

Biesdorfs grünes Juwel entdecken

Es geht wieder los mit den beliebten Führungen durch den Biesdorfer Park. Am kommenden Samstag, dem 12. Juni, lädt der Verein „Freunde Schloss Biesdorf“ gemeinsam mit der Volkshochschule zu einem Spaziergang durch die Anlage ein. Treffpunkt ist um 13 Uhr am Teehäuschen. 

Der 14 Hektar große Park zählt zu einer der schönsten öffentlichen Grünanlagen der Stadt. Das Gartendenkmal zeichnet sich durch einen großen Baumbestand mit etlichen 150 bis 200 Jahre alten Majestäten, geschwungene Wege und weite Rasenflächen aus. Es gibt einen Fontänenteich, der aktuell aber nicht sprudelt, einen Eiskeller mit doppelter Freitreppe, einen Lesegarten, das hölzerne Teehaus und eine Freilichtbühne – nicht zu vergessen die spätklassizistische Türmchenvilla Schloss Biesdorf, Baudenkmal und einstiges Domizil der Familie von Siemens. 

Der spätere Stadtgartendirektor Berlins, Albert Brodersen, gestaltete den Park am Ende des 19. Jahrhunderts im Auftrag von Wilhelm von Siemens im Stil eines englischen Landschaftsgartens. Der bisher unbekannte Gestalter des ursprünglich nur vier Hektar großen Areals, Eduard Neide, wurde erst vor Kurzem wiederentdeckt.

Die Besonderheit des Parks liegt auch in seiner wechselvollen Geschichte und Nutzung. So wurde er ab den 1950er Jahren beliebter Ort für Kulturveranstaltungen, Kinder-Ferienspiele, Rassehundeausstellungen und vieles mehr. Es gab sogar mal ein Schwimmbecken nördlich der Parkbühne und einen Verkehrsgarten. Zudem diente der südliche Teil des grünen Juwels von 1946 bis 1958 als sowjetischer Soldatenfriedhof. 

 

Die Führung am Samstag steht unter der Überschrift „Der Schlosspark Biesdorf und die Schöpfer des Gartendenkmals“. Die Teilnahme kostet vier Euro. Um Anmeldung wird gebeten – entweder per E-Mail (info@freunde-schloss-biesdorf.de) oder unter T. (030) 561 32 90. Wer mit dabei sein möchte, muss außerdem durchgeimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein. Ein entsprechender Nachweis ist mitzubringen.