Kunde bedrohte Jobcenter-Mitarbeiter

Aus dem Gerichtssaal: Wiederholungstäter verbreitete Angst und Schrecken

Kunde bedrohte Jobcenter-Mitarbeiter

Lachend betritt Norbert K.* den Saal und lässt sich mit Schwung auf dem Stuhl vor der Richterin nieder. „Ganz schön heiß hier“, plaudert der 52-Jährige und wedelt sich etwas Luft ins Gesicht. Als der Staatsanwalt die Anklage wegen Bedrohung und versuchter Nötigung verliest, spricht K. dazwischen: „Stimmt so!“

 

Seine Wut richtete sich vor rund einem Jahr mehrmals gegen Mitarbeiter des Jobcenters in Marzahn-Hellersdorf. Zwei Briefe­ und ein Anruf führten zu Ermittlungen und nun zum Strafprozess. Einer Frau habe er angekündigt, „dass er ihr vor dem Jobcenter auflauern, die Kehle durchschneiden und ihren Kopf abtrennen werde“. Auch ihren Kindern werde er etwas antun.

 

Norbert K. arbeitete einst als Gebäudereiniger und ist seit zehn Jahren auf staatliche Hilfe­ angewiesen. Seitdem fiel er mehrfach übel auf. Verschiedene Behörden waren betroffen, auch eine Richterin. Sechs Vorstrafen handelte­ sich K. ein, zwei weitere Verfahren endeten mit Einstellung. Erst gab es Geldstrafen, dann Haftstrafen auf Bewährung. Eine davon musste Norbert K. verbüßen.

Im letzten Jahr sollte das Amt sofort die Kosten für Möbel und Haushaltsgeräte in seiner neuen Wohnung übernehmen. Doch als Norbert K. den Bedarf nachweisen sollte, wurde er pampig­. Es folgten hässliche Briefe. Er werde sich „eine Pistole besorgen und den Sachbearbeiter wie einen räudigen Hund abknallen“. Und wieder stellte er auch Gewalt gegen die Kinder des Mannes in Aussicht. Einen Tag später legte Norbert K. nach und rief an. Einer Sachbearbeiterin kündigte er an, dass er sie erstechen werde.

 

Wieder lacht der Angeklagte. Ob er sich vorstellen könne, dass er Angst und Schrecken verbreitet habe, fragt die Richterin. K. grinst: „Ich schreibe doch nicht einfach so.“ Sein Verteidiger greift ein: „Er hätte seine Androhungen aber nie in die Tat umgesetzt.“

„Auch das Ankündigen ist eine Straftat“, hält die Richterin entgegen. Für Bedrohte sei auch nicht erkennbar, was im Kopf eines Mannes wie K. vorgehe. „Immer wieder entsetzen Vorfälle im Jobcenter, wenn Bürger ausrasten und Mitarbeiter massiv angreifen.“ Die drei bedrohten Mitarbeiter bat K. „aus der Ferne um Entschuldigung“. „Ich hatte mich nicht im Griff.“ Laut Gutachten habe er psychische Probleme und ist deshalb vermindert schuldfähig. „Außerdem ist meine Wirbelsäule total kaputt“, wirft der Angeklagte lachend ein.

 

Die Ankündigungen des Wiederholungstäters seien angsteinflößend gewesen, heißt es im Urteil. 120 Tagessätze zu je 15 Euro (1.800 Euro) verhängt die Richterin. „Ich werde das abarbeiten“, sagt Norbert K. und verlässt den Saal scheinbar amüsiert.

 

Kerstin Berg

(*Name von der Red. geändert)

 

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