Notbetreuung: Senat will Regeln lockern

Künftig sollen mehr Eltern Zugang zu dem Angebot in Kitas und Schulen haben

Notbetreuung: Senat will Regeln lockern

Künftig dürfen mehr Eltern die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Darauf hat sich der Senat heute in einer Telefon-Konferenz verständigt. Bislang haben nur Familien Zugang zu dem Angebot, wenn beide Eltern in „systemrelevanten Berufen“ arbeiten und sie keine private Betreuung für ihren Nachwuchs organisieren können.

Diese strikte Reglung wird aufgeweicht. Nun soll es ausreichen, wenn nur ein Elternteil in bestimmten für das Gemeinwesen unverzichtbaren Berufen tätig ist. Dazu gehören der Gesundheitsbereich, die Pflege, die Polizei, die Feuerwehr, der Justizvollzug, die Behindertenhilfe und der Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte).

 

Mit der Lockerung wolle man „besondere Härtefälle“ vermeiden, heißt es in einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. „Die Situation ist derzeit für viele Eltern zweifellos sehr schwierig. Mit der veränderten Notbetreuungs-Regelung für Eltern wollen wir gezielt jene derzeit lebenswichtigen Bereiche im Gesundheitssektor und anderswo unterstützen, die aktuell einen besonders großen Personalbedarf haben“, erklärt die zuständige Senatorin Sandra Scheeres (SPD).

Eine entsprechende Änderungsverordnung zum Erlass werde für die nächste Senatssitzung vorbereitet.

In Berlin sind wegen der Corona-Krise bis mindestens 17. April alle Kitas und Schulen geschlossen.

 

Für diese Berufsgruppen gilt die „Ein-Eltern-Regelung“:

  • Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)
  • Pflege
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Justizvollzug
  • Behindertenhilfe
  • Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)

 

Symbolfoto: annanahabed, Adobe Stock