Maskenpflicht in den Öffis, Ladenöffnungen und kleine Demos


Diese neuen Regeln und Corona-Lockerungen hat der Senat am Dienstag beschlossen

Maskenpflicht in den Öffis und Ladenöffnungen

Ein kleines Stück Alltag kehrt in den kommenden Tagen zurück: Nachdem vergangene Woche schon der Fahrplan für die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen aufgestellt wurde, hat der Senat am Dienstag über weitere vorsichtige Lockerungen der Corona-Beschränkungen beraten und eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen: Es gibt eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, viele Läden dürfen wieder öffnen und auch Gottesdienste können in kleinem Rahmen wieder stattfinden. Hier eine Übersicht über die neuen Regeln und Freiheiten:

„Wir haben in den letzten Wochen viel erreicht.“ Die Infektionswelle sei aktuell unter Kontrolle, erklärte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) in der Senatspressekonferenz, betonte aber auch, dass von „allgemeiner Entwarnung“ nicht im Geringsten die Rede sein könne. „Es muss allen bewusst sein, dass das, was wir miteinander erreicht haben, sehr fragil ist“, so Müller, der an die Menschen in der Stadt appellierte, mit den neu gewonnenen Freiheiten verantwortungsvoll umzugehen, um kein Wiederaufflammen der Pandemie zu riskieren. Daher bleibe es auch bei dem Grundsatz, dass jede Person angehalten sei, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. 

 

Maskenpflicht im ÖPNV

In der vergangenen Woche hatte der Regierende Bürgermeister das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Supermarkt noch empfohlen, jetzt kommt für die Nutzung der Öffis die Maskenpflicht. Wer ab 27. April mit Bus oder Bahn fahren möchte, muss Mund und Nase mit einer Community-Maske, einem Schal oder Tuch bedecken. Mit dem Hochfahren des öffentlichen Lebens würden sich wieder viel mehr Menschen begegnen. Im ÖPNV könnten die erforderlichen Abstandsregeln nicht sichergestellt werden. „Insofern muss man einen anderen Weg gehen“, begründete Müller die Entscheidung. Für Menschen, die sich die Masken finanziell nicht leisten oder organisieren können, soll es über dezentrale Ausgabestellen ein kostenloses Angebot geben.

 

Geschäfte und Friseure

Wie erwartet dürfen ab Mittwoch (22. April) Einzelhandelsgeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche unter strengen hygienischen Auflagen wieder ihre Türen öffnen. Auch größeren Warenhäusern wird die Möglichkeit eingeräumt, Kund*innen zu empfangen, sofern sie ihre Verkaufsfläche entsprechend verringern. Für die Steuerung des Zutritts gilt auch für die großen Einkaufszentren ein Richtwert von maximal einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche, wie Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) mitteilte. „Das ist weder der Startschuss noch die Einladung zum entspannten Bummeln und Flanieren“, mahnte Pop. Es gehe darum, die Versorgung mit den Dingen des täglichen Bedarfs zu ermöglichen.

Friseure sollen ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen. Vorgeschrieben wird unter anderem ein textiler Mund-Nase-Schutz für Kund*innen und Mitarbeiter*innen.

 

Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, nicht-kommerzielle Galerien 

Kultursenator Klaus Lederer (Linke) informierte darüber, dass vom 4. Mai an auch Museen, Gedenkstätten und nicht-kommerzielle Galerien wieder öffentlich zugänglich seien. Die Einrichtungen müssen gewährleisten, dass die Besucher*innen den Mindestabstand voneinander halten können und auch sonstige Hygieneregeln beachten. Auch der Leihbetrieb der öffentlichen Bibliotheken könne dann wieder aufgenommen werden.

Theater, Opern und Konzerthäuser hingegen bleiben bis zum Ende der Spielzeit (31. Juli) geschlossen.

 

Tierpark und Zoo

Tierpark und Zoo dürfen wieder Besucher*innen empfangen. Diese müssen aber einige Einschränkungen hinnehmen. So bleiben zum Beispiel die Tierhäuser geschlossen, weil sich dort Menschen zu nahekommen könnten. Grundbedingung für die Wiedereröffnung ist auch hier die Einhaltung der aktuellen Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln und die Steuerung des Zutritts, um Menschenansammlungen zu vermeiden.

 

Versammlungen und Demonstrationen

Das Demonstrationsverbot wird ebenfalls gelockert. Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmenden sollen ab 4. Mai grundsätzlich genehmigungsfrei sein, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Bis dahin kann die Versammlungsbehörde vom aktuell bestehenden Verbot auf Antrag Ausnahmen für bis zu 20 Personen zulassen.

 

Ein bisschen mehr Sport 

Am Donnerstag hatte Michael Müller in Aussicht gestellt, dass es auf den Sportanlagen in der Stadt wieder etwas mehr Bewegung geben könnte. Zwar bleibt der Betrieb in den Sportstätten, Fitnessstudios oder Schwimmhallen generell untersagt, erlaubt ist nun aber, auf den Sportanlagen im Freien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln kontaktlos Sport zu treiben. Das heißt konkret, Individualsportler*innen wie zum Beispiel Leichtathlet*innen oder Tennisspieler*innen dürfen wieder auf die ungedeckten Sportanlagen zurückkehren und maximal zu zweit mit mindestens 1,50 Meter Abstand trainieren. Umkleiden, Duschen und sonstige Räumlichkeiten sind weiterhin gesperrt. Die Gebäude dürfen nur betreten werden, um beispielsweise Sportgeräte zu entnehmen oder zurückzustellen. 

 

Religiöse Zeremonien und Familienfeiern

Veranstaltungen und Zusammenkünfte zu Taufen, Hochzeiten und Trauerfeiern sind ab sofort mit bis zu 20 Personen möglich, sofern die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Ab 4. Mai soll auch der Besuch von Gottesdiensten und anderen „kultisch-religiösen Veranstaltungen“ für bis zu 50 Teilnehmende erlaubt sein.

 

Ausweitung der Notbetreuung in Kitas und Grundschulen

Ab Montag (27. April) können mehr Kinder als bislang die Berliner Kitas, Kindertagespflegestellen und die Notbetreuung in den Grundschulen besuchen. Davon profitieren unter anderem Alleinerziehende. Außerdem gilt die Ein-Eltern-Regelung ab sofort nicht mehr nur für bestimmte, sondern für alle systemrelevanten Berufsgruppen. Und auch der Kreis der anspruchsberechtigten Eltern soll erweitert werden. In die neue Liste, die derzeit noch zusammengestellt wird, werden unter anderem Logopäd*innen und Zahntechniker*innen aufgenommen. 

 

 

Symbolfoto: InsideCreativeHouse, Adobe Stock