Teil-Lockdown: Das sind die wichtigsten Regeln

Ein Überblick für Marzahn-Hellersdorf

Teil-Lockdown: Das sind die Regeln

© Lukas, Adobe Stock
© Lukas, Adobe Stock

Um die schnell steigende Anzahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf ein niedrigeres Niveau zu bringen, wird das öffentliche Leben nun wieder deutlich heruntergefahren. Der Teil-Lockdown ist vorerst bis Ende November angedacht. Wir haben zusammengefasst, welche Regeln aktuell für Berlin und den Bezirk gelten.

Kontaktbeschränkungen:

Kontakte zu Menschen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, sollen im Privaten auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Draußen und in Innenräumen dürfen sich maximal zehn Personen aus zwei Haushalten aufhalten. Wer allein oder mit einer Person des eigenen Haushalts unterwegs ist, darf noch zwei weitere Personen aus anderen Haushalten treffen. Für Unter-12-Jährige aus einer gemeinsamen Betreuungs- oder Unterrichtsgruppe gilt diese Beschränkung im öffentlichen Raum nicht. Grundsätzlich soll bei jeglichen Zusammenkünften der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden.

 

Maskenpflicht:

Sie gilt unverändert in Bussen und Bahnen, in Geschäften, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Außerdem ist in Berlin zuletzt die Maskenpflicht auf stark frequentierte Straßen ausgeweitet worden. Keine davon befindet sich in Marzahn-Hellersdorf.

 

Kitas und Schulen:

Anders als im Frühjahr bleiben Kitas und Schulen bis auf Weiteres geöffnet. Neben Hygienekonzepten gibt es für die Schulen seit dem Herbst einen Vier-Stufen-Plan (Grün, Gelb, Orange, Rot), nach dem die Schulen wöchentlich beurteilt werden. Ob Vorsichtsmaßnahmen eher zu lockern oder zu verschärfen sind, ist von der Infektionslage in der Stadt, im Bezirk und der Schule abhängig. In Marzahn-Hellersdorf herrscht momentan überall Warnstufe Gelb. Das heißt Regelbetrieb mit verstärkten Hygieneschutzmaßnahmen. In den Lehrer*innenzimmern besteht zum Beispiel Maskenpflicht und Schüler*innen der gymnasialen Oberstufen und der Berufsschulen müssen auch im Unterricht Mund und Nase bedecken.

 

Einkaufen:

Die Öffnung des Einzelhandels ist nur unter Sicherung eines Mindestabstandes für eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet. 

 

Kultur und Bildung:

Weil im Maßnahmenpaket der Bundesregierung und der Länderchefinnen und -chefs die Bibliotheken überhaupt nicht vorkamen, herrschte in dem Bereich zunächst große Unsicherheit. Der Berliner Senat hat aber grünes Licht gegeben: In den Bibliotheken wird der Leihbetrieb gestattet. Damit kann auch die ins Corso umgezogene Bibliothek Kaulsdorf-Nord am 9. November um 12 Uhr wie geplant ihre Türen öffnen. Die kleine Einweihungsparty am 6. November musste jedoch abgesagt werden.

Auch die Kurse und Angebote der Volkshochschule, der kommunalen Musikschule und der Jugendkunstschule sollen weiterhin stattfinden.

 

Düster sieht es hingegen für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Gedenkstätten und kulturelle Veranstaltungsstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft aus: Dort ist kein Publikumsverkehr erlaubt. Das betrifft im Bezirk unter anderem Schloss Biesdorf, das Ausstellungszentrum Pyramide, das Bezirksmuseum und den Projektraum M. Wie Kulturstadträtin Juliane Witt mitteilte, dürfen öffentliche und private Kultureinrichtungen auch von Schulklassen und Kitagruppen nicht besucht werden.

 

Freizeit und Sport:

Vergnügungsstätten wie Kletterhallen, Indoor-Spielplätze, Spielhallen und Wettbüros sind zu. In Tierpark und Zoo ist kein Reinkommen in die Tierhäuser. Die Gärten der Welt bleiben weiterhin geöffnet. Einige Anlagen wie der Japanische Garten, der Koreanische Garten und das Gartenkabinett Libanon befinden sich allerdings im Winterschlaf. Aktuell gelten reduzierte Eintrittspreise (Tagesticket: 4 € für Erwachsene, ermäßigt 2 €)

 

Schwimm- und Sporthallen dürfen lediglich von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, Bundes- und Landeskaderathlet*innen, Profi- und Berufssportler*innen genutzt werden.  

Auch auf den Sportplätzen, also im Freien, wird der Amateursport ausgesetzt – mit einer Ausnahme: Kinder, die nicht älter als zwölf Jahre alt sind, können in festen Gruppen von maximal zehn Personen plus Betreuer*in trainieren. Die Trainingseinheit muss räumlich getrennt von anderen Gruppen durchgeführt werden. Zuschauer*innen sind nicht erlaubt. Das Sportamt Marzahn-Hellersdorf empfiehlt, die Umkleiden und Duschen nicht zu nutzen.

 

Fitnessstudios, Tanzstudios, Saunen, Dampfbäder und Thermen bleiben zu.

Privat darf Sport nur allein oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden. 

 

Die Jugendklubs im Bezirk bleiben geöffnet. In den Einrichtungen soll die Zahl der Anwesenden pro Raum auf 10 Personen beschränkt werden. Im Rahmen der offenen Angebote werden die Mitarbeitenden und alle Jugendlichen, die älter als zwölf Jahre alt sind, angehalten, eine Maske zu tragen. 

 

Die Stadtteilzentren haben ihre Gruppen- und Freizeitangebote abgesagt, bleiben aber weiter mit Beratung und Nachbarschaftshilfe präsent.

 

Körpernahe Dienstleistungen:

Körpernahe Dienstleistungen sind verboten. Demzufolge müssen Massagepraxen, Tattoo- und Kosmetikstudios schließen (Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen im Übrigen auch). Ausgenommen von der Regelung sind Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel Physiotherapien oder Fußpflege.

 

Essen und Trinken: 

Restaurants, Bars, Kneipen und Cafés müssen wieder dichtmachen. Sie haben lediglich die Möglichkeit, einen Take-Away- oder Lieferservice für Speisen und Getränke anzubieten. Der Verkauf von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr wird untersagt. Kantinen hingegen bleiben geöffnet, wobei maximal zwei Personen an einem Tisch Platz nehmen dürfen.

 

Veranstaltungen:

Bis mindestens Ende November wird es keine Rummel und Weihnachtsmärkte geben, keine Konzerte, Ausstellungseröffnungen, Theater-, Opern- und Konzerthausaufführungen, keine musikalischen, künstlerischen Darbietungen, auch keine Lesungen „vor körperlich anwesendem Publikum“. Öffentliche Veranstaltungen im Freien dürfen nur mit bis zu 100 gleichzeitig Anwesenden stattfinden. In geschlossenen Räumen liegt die Grenze bei 50. Gottesdienste finden weiterhin statt. 

 

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen:

Der Besuch von Patient*innen und Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen ist nur noch eingeschränkt erlaubt, wird aber von Betreiber zu Betreiber unterschiedlich geregelt.

Im Vivantes Klinikum Kaulsdorf zum Beispiel dürfen Patienten ihre Angehörigen seit 12. Oktober nur noch in Ausnahmefällen sehen. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder und Schwerstkranke.

Im Unfallkrankenhaus Berlin darf jeder Patient täglich von einer Person Besuch empfangen – immer unter der Voraussetzung, der Besucher oder die Besucherin ist symptomfrei. So steht es auch in der Senatsverordnung. 

Keine Einschränkung der Besuchszeiten gibt es für sterbende Patient*innen.

 

Für Geburten gilt: Die werdende Mutter darf eine Person mit in den Kreißsaal nehmen. Auf der Wochenstation sind Besuche aber nicht zulässig.

 

Reisen: 

Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt. Urlauber, die aus Risikogebieten im Ausland zurückkommen, müssen einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen oder sich direkt in häusliche Quarantäne begeben. Das bezirkliche Gesundheitsamt ist über den Aufenthalt zu informieren