Verschärfter Lockdown in Berlin ab Sonntag

Ausnahme für Ein-Eltern-Familien bei der Ein-Haushalt-Plus-1-Regelung

Verschärfter Lockdown in Berlin ab Sonntag

Symbolfoto Lockdown: Jacob Lund, Adobe Stock
Symbolfoto Lockdown: Jacob Lund, Adobe Stock

Einen Tag nach der Ministerpräsidenten-Schalte mit der Kanzlerin ist der Senat am Mittwoch zu einer Sondersitzung zusammengekommen und hat eine Verlängerung und Verschärfung der bisher geltenden Anti-Corona-Maßnahmen beschlossen. In der anschließenden Pressekonferenz stimmte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) die Bevölkerung auf „drei harte Wochen, die vor uns liegen“ ein. Die angepasste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung soll ab Sonntag bis zum Ende des Monats gelten.

Die wichtigste Veränderung ist die neue Obergrenze für private Zusammenkünfte. Bislang durften sich fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder wurden dabei nicht mitgezählt. Der Senat folgt nun der Vereinbarung von Bund und Ländern, wonach nur noch eine einzige Person Menschen eines anderen Haushalts besuchen darf und Kinder von den Kontaktbeschränkungen nicht mehr ausgenommen sind. Allerdings wird es in Berlin eine Ausnahmeregelung für Ein-Eltern-Familien geben: Alleinerziehende dürfen ihre Kinder zu Treffen mitnehmen, wenn diese noch nicht zwölf Jahre alt sind. 

Im Senat sei darüber lange diskutiert worden, verriet Kultursenator Klaus Lederer (Linke). Die Regelungen seien insgesamt „enorm hart“. Die 1-Haushalt-plus-1-Regelung erreiche allerdings einen Grad, der für Kinder von Alleinerziehenden und das betroffene Elternteil „eine Zumutbarkeitsgrenze überschreitet – und das wollten wir dann alle nicht mit Blick auf die soziale Situation spezifisch hier in Berlin“, begründete Lederer die Ausnahmeregelung. 

 

Schritt für Schritt Wechselunterricht an Schulen 

Außerdem stellte der Kultursenator auf Nachfrage den Fahrplan für die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen vor. Inzwischen hat die Senatsbildungsverwaltung dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Regelunterricht wird es vorerst nicht geben. Bis auf die abschlussrelevanten Klassen, die in halben Lerngruppen ab 11. Januar Wechselunterricht erhalten sollen, ist für alle anderen Schüler*innen auch in der kommenden Woche komplett Fernunterricht angesagt. 

Grundschulkinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind und die nicht anderweitig betreut werden können, haben Anspruch auf Notbetreuung im Umfang von maximal 8,5 Stunden täglich. Gleiches gilt für Kinder von Alleinerziehenden.

 

Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab dem 18. Januar auch die Jahrgangsstufen 1 bis 3 in halben Klassen für täglich mindestens drei Stunden an die Schulen zurückkehren dürfen. Ab 25. Januar folgen dann die Jahrgangsstufen 4 bis 6.

 

Ab 8. Februar soll für alle Schularten und Jahrgänge das Alternativszenario des Berliner Stufenplans gelten und ab 15. Februar der Unterricht entsprechend der Stufenzuordnung (Grün, Gelb, Orange und Rot) organisiert werden. 

Außerdem wird das Probejahr für das Gymnasium ausgesetzt. Das heißt: Alle Gymnasiast*innen werden am Ende der Jahrgangsstufe 7 in die Jahrgangsstufe 8 versetzt. Die Entscheidung über das Probejahr wird erst am Ende der Jahrgangsstufe 8 getroffen. Ein freiwilliger Wechsel an eine Integrierte Sekundarschule (ISS) oder eine Gemeinschaftsschule ist aber möglich.

 

 

Alle Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.