Steigende Energiekosten: Kündigungsschutz für Mieter:innen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

Steigende Energiekosten

Kündigungsschutz für Mieter:innen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

Der Berliner Senat will verhindern, dass Mieter:innen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ihre Wohnung verlieren, weil sie wegen der stark steigenden Energiekosten in Zahlungsrückstände geraten. Am Dienstag wurde ein entsprechendes Kündigungsmoratorium für zunächst sechs Monate beschlossen. Es gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerbemietverhältnisse.

„Die Wohnungsbaugesellschaften werden ihre bisherige betriebliche Praxis beibehalten, bei Mietrückständen individuelle und kulante Lösungen unter Berücksichtigung auch von Stundungen und Mietverzichten zu vereinbaren. Sie werden keine Kündigungen wegen Zahlungsrückständen aussprechen und auch keine Räumungen bewohnter Wohnungen veranlassen“, heißt es in einer Mitteilung der Senatskanzlei. 

 

Das Kündigungsmoratorium wurde auf Vorlage von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) beschlossen. Es beschränkt sich auf die sechs Wohnungsbaugesellschaften Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, WBM sowie die ebenfalls landeseigene Berlinovo Immobilien GmbH. Er wolle sich aber dafür einsetzen, dass auch private Vermieter:innen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und dem Beispiel der kommunalen Wohnungsunternehmen folgen, kündigte Geisel an.