Wiederholungswahl am 12. Februar kann stattfinden

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag von 43 Personen ab

Wiederholungswahl am 12. Februar kann stattfinden

Es bleibt dabei: Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen können wie geplant am 12. Februar stattfinden. Im Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Verschiebung des Termins abgelehnt.

43 Personen, darunter Wähler:innen sowie Mandatsträger:innen auf Landes- und Bezirksebene, hatten sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs gewandt, der die Wahlen vom 26. September 2021 wegen der zahlreichen Pannen für ungültig erklärt und eine komplette Wiederholung angeordnet hatte, statt die Wahl lediglich in den Wahllokalen erneut durchzuführen, in denen Fehler passiert sind.

 

Mit einem Eilantrag wollten die Beschwerdeführenden erreichen, dass nicht gewählt wird, ehe das oberste deutsche Gericht die Rechtmäßigkeit der Entscheidung vom 16. November überprüft hat. Dieser Eilantrag wurde nun zurückgewiesen.

 

Über die Verfassungsbeschwerde selbst soll aber weiterverhandelt werden. Das heißt: Eine genaue Prüfung, ob die komplette Wahlwiederholung verfassungsgemäß ist, steht noch aus und wird erst nach dem 12. Februar erfolgen. Es bleibt also spannend. Müssen wir womöglich ein drittes Mal wählen?