Bezirk erlässt Allgemeinverfügung
Marzahn-Hellersdorf schränkt das Böllern zum Jahreswechsel ein
In Marzahn-Hellersdorf ist das Abrennen von Böllern zum Jahreswechsel nur noch für wenige Stunden erlaubt. Der Bezirk hat Anfang Dezember eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Betroffen sind Feuerwerkskörper der Kategorie F2, die ausschließlich knallen. Sie dürfen nur noch zwischen dem 31. Dezember, 18 Uhr, und dem 1. Januar, 7 Uhr morgens, gezündet werden. Wer sich nicht daran hält, für den kann es teuer werden. Raketen, Fontänen und Batterien mit Lichteffekten bleiben an beiden Tagen weiterhin durchgehend gestattet.
Der Bezirk verweist darauf, dass das Sprengstoffgesetz grundsätzlich ermöglicht, in dicht besiedelten Gebieten zeitliche Beschränkungen für bestimmte Arten von Feuerwerk zu erlassen. In der Allgemeinverfügung heißt es außerdem, das Böllern rund um den Jahreswechsel stehe in Großstädten wie Berlin zunehmend in der Kritik und werde von immer mehr Menschen abgelehnt – aus diversen Gründen: Belastungen für Tiere und Menschen durch Lärm, höheres Verletzungs- und Unfallrisiko – gerade auch im Straßenverkehr –, Luftverschmutzung, Umweltbelastung, Brände und Müll. Vor allem tagsüber sieht das Bezirksamt eine erhöhte Gefahr durch den missbräuchlichen Einsatz der Böller. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Komplett verboten bleibt Feuerwerk bundesweit in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden. Ein generelles Böllerverbot, wie es verstärkt diskutiert wird, liegt nicht in der Hand von Ländern und Bezirken – hier ist der Bund gefragt.

